Wasserqualität der Badegewässer

Auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landratsämter bzw. Städte finden Sie die notwendigen Informationen zur Wasserqualität der Badeseen im EVA-Vereinsgebiet. Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt normalerweise eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.

Am 1. März 2008 ist die neue Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Bayerische Badegewässerverordnung) in Kraft getreten. Sie gilt für Badegewässer und dient dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen. Sie bestimmt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität (§ 1 Abs. 1). Damit wird die EU – Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG umgesetzt.  

 Qualität der Badegewässer im Landkreis Aichach-Friedberg

Qualität der Badegewässer im Landkreis Augsburg

Qualität der Badegewässer im Landkreis Landsberg am Lech

Qualität der Badegewässer auf dem Stadtgebiet Augsburg 

Eine Übersicht der EU-Badestellen in Bayern sowie deren Bewertung finden Sie auch auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.